Neuerungen bei der Gehalts- und Sozialabgabenauszahlung vom 01. Mai
Das Parlament der Republik Kroatien hat am 27. April 2012 die Verordnung über die Durchführung der Auszahlung des Gehalts und der Sozialabgaben verabschiedet. Gemäß dieser Verordnung kann das Nettogehalt nur dann ausgezahlt werden, wenn auch die Sozialabgaben vom Arbeitgeber eingezahlt wurden. Die Steuerverwaltung wird vom 01. Mai durch die Finanzagentur (FINA) Daten der Arbeitgeber, die nicht regelmäßig die Sozialabgaben einzahlen, den Geschäftsbanken weiterleiten.
Ab dem 01. Mai wird der Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15% auf 13% gemindert. Die Minderung des Beitragssatzes, beim gleichen Bruttogehalt, resultiert mit einer Senkung der Sozialabgaben von 1,7% für Arbeitgeber. Arbeitgeber werden den neuen niedrigeren Satz zum ersten Mal bei der Gehaltsauszahlung für Mai anwenden. Arbeitgeber die das Gehalt regelmäßig im laufenden Monat für den Vormonat auszahlen, werden erst im Juni bei der Gehaltauszahlung für Mai, den niedrigeren Beitragssatz anwenden. Arbeitgeber die die Gehaltauszahlung im laufenden Monat für diesen Monat auszahlen, können schon im Mai den neuen Satz anwenden.