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Einführung des JOPPD Formulars ab dem 1. Januar 2014

1. Gesetzliche Grundlage und Ziele
Im kroatischen Amtsblatt (Narodne Novine 79/13) wurde am 27. Juni 2013 die Verordnung über die Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die Einkommensteuer veröffentlicht.
Mit der oben erwähnten Verordnung wird ein neues Formular (JOPPD Formular) vorgeschrieben, das ab dem 01.01.2014 in Kraft treten wird.
Das neue Formular hat den Namen Bericht über die Einkommen, die
Einkommensteuer und den Gemeindezuschlag für die Pflichtversicherungen am Tag…, und die Abkürzung JOPPD hat folgende Bedeutung: Einheitliches Formular über Steuer, Gemeindezuschlag und Abgaben.
Das JOPPD Formular ersetzt die bisherigen Formulare: ID Formular, ID-
1 Formular, IDD Formular, IDD-1 Formular, IP Formular und das R-Sm
Formular.


2. Verpflichtete zur Abgabe des JOPPD Formulars
Das JOPPD Formular wird von den Einkommenssteuerpflichtigen und/oder den Steuerpflichtigen allein für folgende Einkünfte, abgegeben:

  • Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermögensrechten
  • Kapitaleinkommen
  • Einkünfte aus Versicherungen
  • Sonstige Einkünfte

Das Formular wird auch für Folgendes eingereicht:

  • Einnahmen, die nicht als Einkommen angesehen werden (Artikel 9 de Gesetzes)
  • Einnahmen, auf die keine Einkommensteuer bezahlt wird (Artikel 10 und Artikel 15, Absatz 2 und 3 des Gesetzes)
  • Einnahmen, die besteuerbar wären, wenn es gemäß Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht anderes geregelt wäre
  • Einnahmen natürlicher Personen auf Basis der Direktzahlungen in der Landwirtschaft (für natürliche Personen, die keine Einkommensteuern aus landwirtschaftlicher Tätigkeit zahlen)
  • Personen, die Steuer auf das Einkommen aus unselbständiger Arbeit zahlen müssen, wenn Sie für sich selbst die nicht steuerbaren Einkünfte auszahlen
  • Personen, die gemäß Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes zur Abrechnung beziehungsweise Zahlung der Abgaben verpflichtet sind, obwohl Sie keine Einkommen an natürliche Personen zahlen
  • Personen, die steuerfreie Einkünfte an natürliche Personen auszahlen - z. B. Zahler der sozialen Zuschüsse
  • Natürliche Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben und keine Daten über die berechneten Abgaben gemäß Erklärung abgeben – die Daten erfasst die Steuerverwaltung
  • Natürliche Personen, die ihre selbstständige Tätigkeit im Mitunternehmerschaft ausüben, wenn diese Körperschaftsteuerpflichtige sind


3. Fristen für die Abgabe des JOPPD Formulars
Gemäß Artikel 76, Absatz 4 – 8 der Verordnung über die Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die Einkommensteuer, muss das JOPPD Formular wie folgt abgegeben werden:

  • täglich – am Tag der Auszahlung des Einkommens oder am Tag der Entstehung der Pflicht zur Abrechnung und Einzahlung der Abgaben, wenn es keine Auszahlung des Einkommens gibt oder spätestens am nächsten Tag
  • innerhalb von 8 Tagen nach Einnahme des Einkommens - für Einkommen, die direkt aus dem Ausland oder direkt von natürlichen Personen empfangen worden sind
  • bis zum letzten Tag im Monat oder spätestens am Tag danach für Einkommen aus Sachbezügen, Renten, die die Kroatische Rentenversicherung auszahlt, Einkommen ausgezahlt an Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft
  • monatlich - bis zum 15. im Monat für den vorherigen Monat für steuerfreie Einkommen (Artikel 9, Artikel 10 und Artikel 15, Absatz 2 und 3 des Gesetzes) und Einkommen die gemäß Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung steuerfrei sind
  • jährlich – auf Antrag der Steuerverwaltung.

4. Einreichung des Formulars JOPPD
Das JOPPD Formular wird der zuständigen Steuerverwaltung nach dem Sitz oder nach dem Wohnort des Zahlungspflichtigen beziehungsweise des Verpflichteten zur Zahlung der Abgaben abgegeben und zwar:

  • elektronisch
  • in gedruckter Form – für höchstens 3 Personen kann das Formular auch schriftlich abgegeben werden. In allen anderen Fällen muss das Formular elektronisch abgegeben werden.



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