+385 (0)1 5508 320
Ab dem 01. Januar 2015 wird in Kroatien ein neues Gesetz über berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten in Kraft treten, in dem unter anderem die Rechte von Personen mit Behinderungen auf Beschäftigung vorgesehen sind.
Arbeitgeber die 20 und mehr Mitarbeiter anstellen und somit gemäß dem Gesetz über berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten, Personen mit Behinderung einstellen müssen, haben folgende Möglichkeiten:
Gemäß dem oben erwähnten Gesetz, sind Arbeitgeber die mindestens 20 Mitarbeiter haben, verpflichtet eine vorgeschriebene Zahl von Personen mit Behinderung einzustellen, abhängig von der Gesamtzahl der Beschäftigten im Unternehmen und der Tätigkeit der Gesellschaft.
Die Quote wird aufgrund der Tätigkeit der Gesellschaft gemäß NKD 2007 (Nationale Klassifikation der Tätigkeiten) ermittelt, wie in der folgenden Tabelle dargestellt ist:
Die Quote kann verschieden sein, aber nicht geringer als 2% und nicht höher als 6% von der Gesamtzahl der Beschäftigten im Unternehmen. Falls die Quote geringer als 0,5% ist, wird auf die geringere Zahl aufgerundet, und im Fall, dass die Quote höher als 0,5% oder genau 0,5% beträgt, wird auf die höhere Zahl aufgerundet. Für Arbeitgeber die weniger als 50 Mitarbeiter haben, wird die Quote um eine Prozentzahl verringert, kann aber nicht geringer als 2% sein.
Zum Beispiel:
Eine Agentur für Immobilien fällt unter das Gebiet L (Immobilien) gemäß der Nationalen Klassifikation der Tätigkeiten und unterliegt einer 3% Quote. Angenommen die Agentur für Immobilien beschäftigt 50 Mitarbeiter, besteht die Pflicht für Anstellung einer Personen mit Behinderung (50 x 3% = 1,5 aufgerundet auf 2) unter Beachtung des jährlich veröffentlichten Mindestbruttolohns (vorgeschriebener Mindestbruttolohn für das Jahr 2014 HRK 3.017,61).
Für Gesellschaften die neulich gegründet wurden, gelten die Bestimmungen des Gesetzes erst nach Ablauf von 24 Monaten vom Arbeitsbeginn.
Gesellschaften die weniger als 20 Mitarbeiter anstellen aber eine Person mit Behinderung im Unternehmen beschäftigen, sowie die Arbeitgeber die mehrere Personen mit Behinderung über der vorgeschriebenen Quote beschäftigen, haben das Recht einen Geldpreis zu erhalten. Der Geldpreis beträgt 15% des Mindestbruttolohns für jeden Mitarbeiter mit Behinderung der über der vorgeschriebenen Quote eingestellt wurde.
Die Arbeitnehmer können Ihre Pflicht erfüllen indem Sie die vorgeschriebene Zahl von Personen mit Behinderungen anstellen oder die Ersatzquote nutzen indem Sie sich für einer der folgenden Möglichkeiten entscheiden:
Arbeitgeber, die sich entscheiden Personen mit Behinderung nicht anzustellen weder die Ersatzquote zu nutzen, müssen eine Gebühr zahlen. Die Gebühr beträgt 30% des Mindestlohnes für jede Person mit Behinderung die gemäß vorgeschriebener Quote im Unternehmen beschäftigt werden müsste. Diese Gebühr wird monatlich berechnet und am letzten Tag im laufenden Monat für den vorherigen Monat fällig. In vereinfachten Worten bedeutet dieses folgendes:
Gebühr = Quote x Mindestbruttolohn x 30%
Zum Beispiel:
Quote: 2 Mitarbeiter
Mindestbruttolohn für das Jahr 2014: HRK 3.017,61
Gebühr: 2 x HRK 3.017,61 x 30% = HRK 1.810,57
Gesellschaften die die Gebühr zahlen müssen, sind verpflichtet einen Bericht zu verfassen und diesen innerhalb von 8 Tagen auf dem Formular des Instituts für Gutachten, professionelle Rehabilitation und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen abzugeben.
Neben allen oben erwähnten Informationen können Arbeitgeber Fördermittel für die Einstellung von Personen mit Behinderungen bekommen welche das Institut für Gutachten, professionelle Rehabilitation und Beschäftigung von Personen mit Behinderungen auszahlt. Fördermittel können nur erhalten werden im Fall dass die Personen in das Register eingeschrieben wurden. Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 29 des Gesetzes für berufliche Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten Erleichterungen und Geldpreise vorgesehen sind die man im Gesetz finden kann.