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Einkommensteuer in 2015

1. Ankündigte Neuigkeiten hinsichtlich der Lohnabrechnung ab dem 01. Januar 2015:

Der persönliche Grundfreibetrag von HRK 2.200,00 wird auf HRK 2.600,00 HRK angehoben und die Einkommensteuer-Tarifstufen werden wie folgt geändert:

        1. 12% Einkommensteuer auf die Steuerbemessungsgrundlage bis HRK 2.200,00
        2. 25% Einkommensteuer auf die Steuerbemessungsgrundlage von HRK 2.200,00 bis HRK 13.200,00
        3. 40% Einkommensteuer auf die Steuerbemessungsgrundlage über HRK 13.200,00

2. Folgende Einkünfte natürlicher Personen werden ab dem 01. Januar 2015 der Einkommenssteuer unterliegen:

        1. Zinseinkünften aus Sparanlagen in HRK oder Devisenwährung, Einlagen (a Vista oder hinterlegte Einlagen) auf Girokonten oder Devisenkonten bei Banken, Sparkassen und Spar- und Kreditgenossenschaften,
        2. Zinseinkünften aus Wertpapieren.

3. Einkünfte natürlicher Personen die ab dem 01. Januar 2016 der Besteuerung unterliegen:

        1. Einkünfte aus Veräußerung von Finanzanlagen sollten diese nicht als Tätigkeit des Steuerpflichtigen registriert sein und vor Ablauf von drei Jahren nach der Anschaffung entfremdet werden,

4. Der steuerlich befreite Betrag bei Ausschüttung von Dividenden und Gewinnanteilen in Höhe von HRK 12.000,00 im Jahr wird abgeschafft und als Kapitaleinkommen mit einem Steuersatz von 12% besteuert.