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Mit der neuen Verordnung über verbindliche Stellungnahmen, Korrektur von Steuermeldungen, Statistikberichten und Steuerabgeltungen (Volksblatt 78/15) die am 25. Juli 2015 in Kraft getreten ist, ist der Statistikbericht zur Kontrolle von überfälligen Forderungen vorgeschrieben worden. Den Bericht müssen alle Steuerpflichtigen, die im Mehrwertsteuersystem registriert sind und am Tag der Berichtverfassung überfällige Forderungen aus Lieferungen von Waren und Dienstleistungen haben, elektronisch auf dem Formular OPZ-STAT-1abgeben.
Dieser Bericht wird der Steuerverwaltung folgendes ermöglichen:
- Kontrolle des Zahlungsverzuges von Lieferanten
- Kontrolle der vorgeschriebenen Zahlungsfristen und Prüfung ob vorgeschriebene Maßnahmen bei Zahlungsverzug vorgenommen werden (Strafen, Verzugszinsen usw.)
Der erste Statistikbericht für das Jahr 2015 wird mit dem Stand über überfällige Forderungen zum 31. Dezember 2015 erstellt, die bis zum 31. Januar 2016 nicht beglichen sind. Steuerpflichtige müssen diesen Bericht der
Steuerverwaltung auf dem Formular OPZ-STAT-1 spätestens bis zum 20. Februar 2016 abgeben.
Ab dem Jahr 2016 wird der kroatischen Steuerverwaltung der Statistikbericht auf Quartalbasis abgegeben werden müssen mit folgenden Fristen:
1. bis zum 20. Mai für alle fälligen aber nicht bezahlten Rechnungen zum 31. März, die bis zum 30. April des laufenden Jahres nicht beglichen sind,
2. bis zum 20. August für alle fälligen aber nicht bezahlten Rechnungen am 30. Juni, die bis zum 31. Juli des laufenden Jahres nicht beglichen sind,
3. bis zum 20. November für alle fälligen aber nicht bezahlten Rechnungen am 30. September, die bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres nicht beglichen sind,
4. bis zum 20. Februar für alle fälligen aber nicht bezahlten Rechnungen am 31. Dezember, die bis zum 31. Januar des laufenden Jahres nicht beglichen sind.